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Konstitutions
– Patent der Schottenloge „Zur höheren
Vervollkommnung“ i. O. Soest
Im
Namen der Hochwürdigen Schottischen Loge der
großen National-Mutterloge zu den drei Weltkugeln
urkunden wir, das Altschottische Directorium,
daß auf geschehenes Ansuchen gedachte gerechte
Schottische Loge hiermit und in Kraft dieses
Constitutionspatents, im Orient der gerechten und
vollkommenen St. Johannisloge "Zur
Bundeskette" zu Soest eine delegierte
Schottenloge, mit allen Rechten, Vorzügen und
Freiheiten, welche ihr als solche gebühren,
constituiert, und zwar dergestalt, daß diese
gesetzmäßige und vollkommene Schottenloge im
Orient zu Soest, welcher wir hiermit den Namen
"Zur höheren Vervollkommnung" beilegen,
hinfort befugt sein soll, die von derselben zum
Schottengrade gewählten und von der Großen
Schottenloge approbierten Brüder, nicht nur in
den Schottengrad, sondern auch zu unmittelbaren
Mitgliedern der Großen Schottenloge, selbst nach
dem vorgeschriebenen Rituale aufnehmen, Ihnen das
Mitgliedzeichen den letzteren zu ertheilen und sie
mit allen Instructionen und Kenntnissen dieser
Grade gehörig zu versehen, und überhaupt alle
Rechte zu üben und alle Vorzüge zu genießen,
welche nach der Grundverfassung der Gr.
Schottenloge ihren delegierten Logen und deren
Mitgliedern zustehen.
Wir
machen dagegen denselben zur Pflicht, nicht alle
Punkte und Clauseln der allgemeinen Ordensstatuten
und den besonderen Verfügungen des
Altschottischen Directorii und der allgemeinen
Schottenloge der Groß-National Mutterloge zu den
drei Weltkugeln in ihrer Ordensverbindung
überhaupt, sondern auch diejenigen
Verpflichtungen insonderheit genau zu erfüllen,
welche denselben als Bedingung die Ertheilung
diese Constitutionspatents gemacht und von dem
jetzigen delegierten Obermeister im Namen der
delegierten Loge und allen seinen Nachfolgern
übernommen werden, besonders pünktlich nach dem
Rituale zu arbeiten, nichts davon eigenmächtig zu
ändern, und bei eingetretener Gefahr und
überhaupt auf Erfordern es unweigerlich
zurückzuschicken, ohne die mindeste Abschrift
oder Auszug davon zu behalten, und auch das
Documente des Schottengrades sorgfältig zu
bewahren, damit nichts davon abhanden komme, und
wollen bei den gesetzmäßigen Strafen als der
ganzigen Ausschließung aus dem Orden, daß diese
delegierte Schottische Loge anerkannt und in ihren
Freiheit und Rechten ungeschränkt gelassen, auch
denselben alle Willfährigkeiten, Bruderliebe und
freundschaftliche Geneigtheit bewiesen werde,
welche unser Bruderbund den Logen und Brüdern zu
steht.
Gegeben
im Orient der Großen Schottenloge in Berlin am
Tage Justus als der 28te des Monats Maiius fünftausendachthundertundfünfzehn.
Das
Altschottische Directorium der Großen
National-Mutter Loge zu den drei Weltkugeln
Klapproth
v. Guiomeau
Kaiser v.
Pohl
Nolten Maspenbach
Winterfeld |
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